Seit dem 21. März 2025 dürfen Hunde im Kreis Offenbach wieder ohne Einschränkungen ausgeführt werden. Dennoch bleibt die Anleinpflicht in der Feld- und Waldgemarkung von Egelsbach während der Brut- und Setzzeit vom 01. März bis 30. Juni bestehen. Diese Maßnahme dient dem Schutz der Artenvielfalt und unterstützt bodenbrütende Vögel sowie andere Wildtiere bei der sicheren Aufzucht ihres Nachwuchses.
Für Hundehalterinnen und Hundehalter, deren Vierbeiner ein ausgeprägtes Laufbedürfnis haben, wurde nun eine temporäre Lösung geschaffen. Eine Freilauffläche für Hunde wurde zwischen dem Rathaus und dem Bauhofgelände eingerichtet. Diese Fläche ermöglicht es den Hunden, sich frei zu bewegen und ihrem natürlichen Bewegungsdrang nachzugehen, ohne dabei die Schutzräume von Wildtieren zu gefährden.
Die Freilauffläche ist mit einem Bauzaun umrandet und bietet genügend Platz für ausgiebiges Spielen und Toben. Der Zugang erfolgt entweder über den Weg zwischen dem Wertstoffhof und der Jugendfläche im Süden oder über das Rathausgelände im Norden. Wichtig ist, dass die Hundehalterinnen und Hundehalter auch auf dieser Fläche Verantwortung für ihre Tiere übernehmen. Das bedeutet, dass sie für die Sicherheit des Hundes sorgen und die Hinterlassenschaften ordnungsgemäß entsorgen müssen. Ein Hundekotbeutelspender ist im Zugangsbereich bereitgestellt, um die Sauberkeit der Fläche zu gewährleisten.
Die Gemeinde Egelsbach ruft alle Hundebesitzerinnen und Hundebesitzer dazu auf, die Fläche verantwortungsvoll zu nutzen, die Regeln zu beachten und Rücksicht auf andere zu nehmen. Nur so kann ein harmonisches Miteinander zwischen Mensch, Tier und Natur gewährleistet werden.