Auf der Suche nach Nahrung und Unterschlupf rücken Waschbären zunehmend in die Nähe von Städten. Auch in Offenbach hat es in jüngster Zeit vermehrt Sichtungen der kleinen Bären gegeben. Eine behördliche Zuständigkeit für die Beseitigung von Problemen durch eine Waschbärenpopulation in Wohngebieten und Kleingärten gibt es nicht. Dennoch steht das Ordnungsamt Offenbach Bürgerinnen und Bürgern mit einer telefonischen und gegebenenfalls einer Vor-Ort-Beratung unterstützend zur Seite.
Waschbären suchen Unterschlupf unter Dächern, in Garagen oder Schuppen. Die Sicherung von Dachkonstruktionen ist empfehlenswert, weiß Pietro Mereu, Abteilungsleiter im Ordnungsamt und Berater bei Bürgeranfragen zu Waschbären: „Entfernen Sie überhängende Äste, Wandbewuchs oder Rankgitter von Fassaden, um den Waschbären den Zugang zum Dach zu verwehren. Kletterbarrieren an Fallrohren können auch sehr hilfreich sein.“ Zudem sollten die Allesfresser kein Nahrungsangebot vorfinden. „Sichern Sie den Mülltonnenzugang und entfernen Sie nach Möglichkeit zeitnah das Fallobst im Garten. Auch Vogelfutter ist eine beliebte Nahrungsquelle“, ergänzt Mereu. Hat sich ein Waschbär auf dem heimischen Grundstück bereits niedergelassen, lässt er sich am besten durch den Einsatz von Hochfrequenztönern, Blenden mit starken Lichtquellen, Fanfaren-Hupen sowie flüssigen Vergrämungsmitteln vertreiben. Eine gute Kommunikation mit der Nachbarschaft zur Maßnahmenabstimmung empfiehlt sich gleichermaßen.
Waschbären fallen unter das Jagdrecht und dürfen außerhalb von Wohngebieten von berechtigten Personen gejagt und getötet werden, die einen Jagdschein beziehungsweise Fallenschein besitzen. Jägerinnen und Jäger dürfen erwachsene Tiere vom 1. August bis 28. Februar jagen. Für Jungtiere gilt dieser Zeitraum nicht. Sie dürfen ganzjährig gejagt werden.
Waschbären sind ursprünglich in Nordamerika beheimatet. Im Jahr 1934 wurden die Kleinbären erstmals in Hessen ausgesetzt mit dem Ziel, sie anzusiedeln. Der Allesfresser stellt eine Gefahr für die biologische Vielfalt dar und zählt aus diesem Grund zu den von der EU benannten invasiven Tierarten.