Rücksetz- und Aktivierungsdienst hilft bei vergessener PIN
Bei vielen Bürgern fristet er sein Dasein im Portemonnaie und wird nur selten hervorgeholt, um sich beispielsweise beim Einchecken im Hotel zu legitimieren: der Personalausweis. Doch das amtliche Dokument im Scheckkartenformat kann deutlich mehr: Dank eines eingebauten Chips wird er zum Online-Ausweis. Gleiches gilt für die eID-Karte für EU-Bürgerinnen und -Bürger, die in Deutschland leben.#
Für viele behördliche, aber auch geschäftliche Online-Dienste wird heutzutage ein digitaler Identitätsnachweis benötigt. Und genau dafür gibt es den Online-Ausweis. Die Nutzung erfolgt mit einer selbstgewählten, sechsstelligen PIN. „Doch viele Bürgerinnen und Bürger haben ihren Online-Ausweis noch nicht aktiviert oder wissen ihre PIN nicht mehr“, sagt Heike Kahse, Fachdienstleiterin des Bürgeramtes der Langener Stadtverwaltung. „Das ist aber kein Problem, denn mit dem PIN-Rücksetz- und Aktivierungsdienst des Bundesministeriums des Innern und für Heimat kann rasch Abhilfe geschaffen werden.“
Auf der Internetseite www.pin-ruecksetzbrief-bestellen.de, die von der Bundesdruckerei GmbH im Auftrag des Ministeriums betrieben wird, kann jeder mit wenigen Schritten kostenfrei den PIN-Rücksetzbrief ordern. Er wird aus Sicherheitsgründen, ähnlich wie Zugangsdaten für das Online-Banking, per Post persönlich zugestellt. Nach Erhalt kann der Online-Ausweis aktiviert und eine neue, persönliche PIN gesetzt werden.
Benötigt werden für die Nutzung des PIN-Rücksetz- und Aktivierungsdienstes ein gültiger Personalausweis oder eine gültige eID-Karte, ein geeignetes Smartphone oder Kartenlesegerät, die kostenlose AusweisApp2 des Bundes für die sichere Verbindung
zwischen Dokument und Smartphone oder Computer sowie eine Meldeadresse in Deutschland.
Ein Erklärvideo und weitere Hilfen gibt es auf der Internetseite www.pin-ruecksetzbrief-bestellen.de. Ausführliche Informationen zum Online-Ausweis sind erhältlich unter www.personalausweisportal.de sowie www.ausweisapp.bund.de.