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Der deutsche Staat wird Bürgerinnen und Bürger sowie kleinere und mittlere Gewerbebetriebe von den hohen Energiekosten entlasten. Dazu haben Bundesregierung und Bundesrat unter anderem für den Monat Dezember eine Einmalzahlung für Erdgas- und Wärmekunden beschlossen. Davon profitieren natürlich auch die Kunden der Stadtwerke Langen. Mit Blick auf den Start der Gaspreisbremse (den sogenannten „Dezember-Abschlag“) informieren die Stadtwerke deshalb über die Umsetzung dieser Soforthilfe und weisen darauf hin, dass es mehrere gesetzliche Möglichkeiten gibt.

„Das wichtigste vorneweg: Die Entlastung erfolgt automatisch“, betont Stadtwerke-Geschäftsführer Uwe Linder. „Das heißt, Verbraucher müssen keinen Antrag auf Entlastung bei uns stellen, um von der Dezember-Soforthilfe für Gas und Wärme zu profitieren. Die Entlastungen werden von uns als Versorger nach den gesetzlichen Vorgaben errechnet und an die Kunden weitergegeben.“

Die Entlastung für Gaskunden errechnet sich aus einem Zwölftel des im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauchs. Bei Wärmekunden hingegen kommt es nicht auf den Jahresverbrauch an. Hier wird die Abschlagszahlung von September 2022 für die Entlastung berücksichtigt.

Ziel ist, dass alle entlastungsberechtigten Gas- und Wärmekunden so schnell wie möglich von den Finanzmitteln des Bundes, die für den Dezemberabschlag zur Verfügung gestellt werden, profitieren. Wie die Entlastung den Einzelnen erreicht, hängt dabei den gewählten Zahlungsmodalitäten ab.

Gas- und Wärmekunden, die den Stadtwerken Langen ein SEPA-Lastschrift-Mandat erteilt hat, müssen sich keine weiteren Gedanken machen. Die Stadtwerke verzichten im Dezember darauf, das Geld einzuziehen. Ist für den Dezember gar keine Voraus- oder Abschlagszahlung vertraglich vereinbart, wird alternativ die Abbuchung im Januar gestoppt.

Kunden, die den Betrag für Voraus- oder Abschlagszahlung überweisen oder einen Dauerauftrag eingerichtet haben, können dies für Dezember (alternativ Januar) aussetzen. Wer dennoch bezahlt, kommt natürlich trotzdem in den Genuss der Soforthilfe: Die Stadtwerke werden diese Zahlung im Zuge der nächsten Rechnung verrechnen.

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