Sie stammen offenbar aus mehreren Eigentumsdelikten, befinden sich nun
jedoch in polizeilicher Verwahrung: Nach der Sicherstellung mehrere Hand- und
Ohrringe, Halsketten und weiterer Schmuckgegenstände suchen Ermittler der
Staatsanwaltschaft Darmstadt und des Offenbacher Kommissariats für
Einbruchsdelikte (K 21) nach den Eigentümerinnen und Eigentümern von über 50 zum
Teil hochwertiger Schmuckstücke, die bislang noch nicht zugeordnet werden
konnten.
Aufgefunden wurden diese bei Wohnungsdurchsuchungen im Rahmen eines
umfangreichen Ermittlungsverfahrens wegen des Verdachts des bandenmäßigen
Wohnungseinbruchdiebstahls in mehreren Fällen. Die Ermittlungen in dem
Zusammenhang richten sich gegen vier Beschuldigte, von denen sich zwei nach wie
vor in Untersuchungshaft befinden. Die beiden weiteren Beschuldigten wurden vom
Vollzug der Untersuchungshaft verschont.
Ausgangspunkt der Durchsuchungen waren akribische und phasenweise koordinierte
Ermittlungen mehrerer hessischer Kripo-Dienststellen wegen mehr als einem
Dutzend Wohnungseinbrüche im Bereich Mittel- und Westhessen (Gießen, Wetzlar,
Stadtallendorf, Florstadt und Cölbe beziehungsweise Wiesbaden, Oberursel und
Friedrichsdorf) sowie auch in Mainz und im Raum Heidelberg (Neuenheim und
Schwetzingen). Beginnend mit der ersten ihnen zugerechneten Tat im April 2021,
so der Vorwurf von Staatsanwaltschaft und Kripo, sollen die Verdächtigen bis
Februar 2022 in verschiedene Wohnhäuser eingebrochen sein und neben Schmuck auch
andere Dinge wie etwa Bargeld, Hygieneartikel und Haushaltsgeräte entwendet
haben – geschätzter Gesamtwert etwa 200.000 Euro.
Nachdem das Quartett in den Fokus der Ermittler geriet und arbeits- und
zeitintensive Ermittlungen folgten, vollstreckten die Kripo-Beamten bereits Ende
Februar 2022 gerichtlich angeordnete Durchsuchungsbeschlüsse bei den in
Rödermark wohnhaften Beschuldigten. Neben der Festnahme der zwei Männer im Alter
von 25 und 53 Jahren sowie der beiden 26- beziehungsweise 47-jährigen Frauen
führten die Durchsuchungen unter anderem zum Auffinden der in Rede stehenden
Schmuckstücke.
Die Fahnder gehen davon aus, dass sie aus rechtswidrigen Taten
stammen, zu denen bislang noch kein Bezug hergestellt werden konnte. Die Beamten
wenden sich daher nun an die Bevölkerung und fragen:
– Wem gehören die abgebildeten Schmuckgegenstände?
– Wo und wann sind diese abhandengekommen?
Hinweise und Mitteilungen potentieller Geschädigter werden via E-Mail unter
hinweise-offenbach-k21.ppsoh@polizei.hessen.de entgegengenommen.