Foto: Stadtpolizei, Kreisstadt Dietzenbach

In Dietzenbach ist das Grillen in öffentlichen Bereichen verboten, um die Sicherheit und die Umwelt zu schützen. Mit den steigenden Temperaturen im Frühling zieht es viele Menschen ins Freie, um gemeinsam Zeit zu verbringen, zu reden und zu feiern. Besonders beliebt ist das Grillen, doch in Dietzenbach ist es an vielen öffentlichen Orten untersagt. Dies geschieht aufgrund der Gefahrenabwehrverordnung, die darauf abzielt, mögliche Gefahren zu vermeiden, die durch offene Feuer entstehen können, wie etwa bei Trockenheit oder unzureichender Aufsicht.

Gerade an Orten wie dem Geschichtspfad hinter dem südlichen Gewerbegebiet kommt es immer wieder vor, dass Menschen illegal grillen. Der dabei entstehende Abfall und die Grillreste verschmutzen nicht nur die Natur, sondern machen den Raum für andere weniger nutzbar. Auch der Brandrisiko ist nicht zu unterschätzen. Ein kleines Feuer kann schnell außer Kontrolle geraten, was bei der derzeitigen Wetterlage, auch wenn sie nicht auf höchster Gefahrenstufe ist, durchaus zu einem Problem werden kann.

Die Stadtpolizei von Dietzenbach hat in letzter Zeit vermehrt Kontrollen durchgeführt, um Verstöße gegen die Gefahrenabwehrverordnung zu verhindern. Erst kürzlich wurde eine Gruppe entdeckt, die mit einem Einweggrill und einer selbstgebauten Feuerstelle in einem öffentlichen Bereich grillte. Bei Ankunft der städtischen Mitarbeiter flüchteten die Täter, und so konnte niemand identifiziert oder bestraft werden. Doch die Stadtpolizei verhinderte Schlimmeres, indem sie die noch glühende Kohle löschte und den Abfall sowie das Grillgut einsammelte und entsorgte.

Laut der Gefahrenabwehrverordnung ist das Grillen in allen öffentlichen Bereichen der Stadt, einschließlich öffentlicher Straßen und Anlagen, nicht erlaubt. Wer gegen diese Regelung verstößt, muss mit einer Geldbuße rechnen. Eine sofortige Strafe von 150 Euro kann verhängt werden, und bei wiederholten Verstößen können die Bußgelder bis zu 5.000 Euro betragen.

Trotz des Verbots betont Markus Hockling, Fachbereichsleiter Sicherheit und Ordnung, dass es nicht darum gehe, den Bürgern den Spaß am Grillen und Feiern zu verderben, sondern um die Sicherheit und den Schutz von Menschen und Natur. Er weist darauf hin, dass Grillen im Freien, besonders mit Einweggrills auf trockenem Gras oder an selbstgebauten Feuerstellen, ein Brandrisiko darstellt, das nicht unterschätzt werden sollte.

Wer Hinweise zu illegalen Grillaktionen in öffentlichen Bereichen, wie dem Geschichtspfad oder anderen Stellen in Dietzenbach, hat, kann sich direkt an die Stadtpolizei oder das Ordnungsamt wenden. Weitere Informationen zur Gefahrenabwehrverordnung sind auf der offiziellen Website der Stadt Dietzenbach zu finden.

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