Grundsätzlich werden die städtischen Spielplätze nach nachhaltigen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten instandgehalten. Die Sicherheitsüberprüfungen selbst erfolgen gemäß dem gültigen Normenwerk DIN EN 1176 und finden in Heusenstamm in einem dreistufigen Verfahren statt.
In der ersten Prüfstufe sind die städtischen Bauhofschreiner und zertifizierten Spielplatzprüfer Martin Bunke und Jens Deckart einmal wöchentlich auf den Spielplätzen unterwegs. Im Rahmen dieser visuellen Kontrolle sollen offensichtliche Gefahrenquellen, die sich durch Nutzung, aber auch Vandalismus oder Witterungseinflüsse ergeben, so früh wie möglich entdeckt und entsprechende Maßnahmen ergriffen werden. So kann es sein, dass ein Spielgerät sofort gesperrt wird, weil beispielsweise ein Verschleiß an Ketten und Gelenken oder sonstige Schäden an Geräteteilen festgestellt werden. Daneben werden von den Bauhofmitarbeitern mögliche Verschmutzungen, wie unter anderem zerbrochenes Glas, umgehend beseitigt, fehlende Fallschutzmaterialien ergänzt oder wieder in Position gebracht.
In der zweiten Prüfstufe wird einmal im Quartal die sogenannte operative Inspektion durch eine externe und zertifizierte Fachfirma durchgeführt. Hier werden die Gerätschaften durch Rüttel- und Belastungsproben der beweglichen Spielgeräteteile sowie aller Verbindungsteile noch detaillierter als in der visuellen Prüfung (Stufe 1) unter die Lupe genommen. Alle festgestellten Mängel werden beseitigt oder je nach Schwere unter Beobachtung gestellt.
Den Abschluss des dreistufigen Verfahrens bildet die jährliche Hauptuntersuchung. Sie wird von zertifizierten Spielplatzprüfer*innen in der Regel im Frühjahr vor Beginn der Spielsaison durchgeführt. In diesem Jahr findet sie im Mai statt. Ergänzend zu den Prüfungen der operativen Kontrolle wird hier zusätzlich geprüft, ob die Fundamentierung der Spielgeräte intakt ist, und alle Bauteile der Geräte werden ebenfalls kritisch begutachtet. Auch in dieser Prüfphase sind Mitarbeiter des Bauhofs eingebunden. Es geht hierbei auch darum einzuschätzen, ob ein sicherer Betrieb der Einrichtungen bis zur nächsten Hauptuntersuchung möglich ist.
In allen drei genannten Prüfstufen werden sämtliche Kontrollmaßnahmen und Ergebnisse dokumentiert. Sobald Schäden festgestellt werden, werden diese entweder umgehend repariert, Geräte oder Teile abgebaut/ausgetauscht oder Spielgeräte gesperrt. Das angewandte „Mehr-Augen-Prinzip“ durch eigene Mitarbeiter und externe Fachleute und Prüfer*innen soll eine umfassende Beurteilung der Spielplätze gewährleisten und sicheres Spielen ermöglichen.