Fastnachtsstimmung vom Feinsten herrschte am Sonntag dem 4. Februar im Treppen-
haus und im Großen Sitzungssaal des Seligenstädter Rathauses. Kein Wunder, warteten
doch zwölf Orden darauf von Bürgermeister Dr. Daniell Bastian umgehängt zu werden
und damit verdiente Fastnachter zu schmücken und zu würdigen. Vor dreißig Jahren
hatte der damalige Bürgermeister Rolf Wenzel die Rathausordensverleihung eingeführt.
Aus diesem Anlass war er auch geladen und bekam einen „Spaßorden“ überreicht.
„Ich freue mich, die Tradition der Rathausordensverleihung als Bürgermister der Ein-
hardstadt fortführen zu dürfen und bedanke mich bei den Trägern, den aktuellen genau
wie bei denen der letzten Jahrzehnte für ihr Engagement rund um das Brauchtum Fast-
nacht“, so Bürgermeister Dr. Daniell Bastian.
Die Seligenstädter Stadtkapelle unter der Leitung von Mathias Müller sorgten musika-
lisch für Stimmung, zum krönenden Abschluss die Seligenstädter Hymne, in die alle
Anwesenden schunkelnd und textsicher einstimmten.
Dreißig Jahre nach Einführung des Rathausordens und nach zwei Corona-bedingten
Ausfällen, heißen die Ordensträger 2023: Bernd Büddefeld (Heimatbund Seligenstadt),
Dominik Stadler (Heimatbund Seligen-stadt), Marie Manus (Seligenstädter Fastnachts-
freunde), Marina D`Alessio (TGS Seli-genstadt), Silke Reinhard (Kolping Fastnachts-
gruppe „Schlumber Bumber), Monika Zöller (kfd Seligenstadt), Bettina Wurze
(Gruppe Plastikdibbscher), Yvonne Köhler (Gruppe Burkard-Winter), Tatjana Ditzin-
ger (Liederfreund Froschhausen), Thomas Böres (Harmonie Froschhausen) und Reiner
Kemmerer (TuS Froschhausen). Den Rathausorden für besondere Verdienste erhielt
Hans-Jürgen Haberer der Harmonie Froschhausen.
Die Voraussetzung für die Verleihung des Rathausordens ist, dass die Ordensträger 11
Jahre ununterbrochen aktiv in der hiesigen Fastnacht in hervorgehobener Position oder
mit besonderen Aktivitäten tätig war. Wer mindestens 22 Jahre ununterbrochen aktiv
mitgemacht hat, kann diesen Orden auch bekommen, ohne dass die Tätigkeit in her-
vorgehobener Position ausgeübt werden sein muss.
Noch größere Anforderungen werden an die Anwärter für die Verleihung des
Rathausordens für besondere Verdienste gestellt. Dazu muss die närrische Tätigkeit in
der Regel mindestens 25 Jahre ununterbrochen und in hervorragenden Positionen aus-
geübt worden sein. Auch wer mindestens 35 Jahre aktiv tätig war, kann den Rathaus-
orden für besondere Verdienste erhalten.
Mit der Auszeichnung ehrt die Einhardstadt Seligenstadt um das Brauchtum verdiente
Fastnachter im Schlumberland. Die Vorschläge mit ausführlicher Begründung kommen
aus den Vereinen und die Mitglieder des Magistrates nominieren die Ordensträger