Die von der Stadtverordnetenversammlung am Montag, 12. Dezember, beschlossene neue Winterdienstsatzung für Offenbach tritt erst für den Winterdienst 2023/2024 in Kraft. Sie gilt noch nicht in diesem Winter. Damit erhalten Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer die notwendige Vorbereitungszeit, um die verlängerte Räumpflicht organisieren zu können. Auch Einrichtungen und Institutionen, die einen eigenen Winterdienst oder ein Unternehmen damit beauftragt haben, können die Zeit bis zum Winter 2023 für eine Umstellung der Dienstpläne beziehungsweise zur Neuregelung der Verträge nutzen.
Die geänderte Satzung regelt, dass Geh- und Radwege künftig werktags bis 22 Uhr statt bisher 20 Uhr von Schnee und Eis zu befreien beziehungsweise mit Sand und Splitt abzustreuen sind. Auch samstags gilt dann die Winterdienst-Pflicht wie heute schon an Wochentagen bereits ab 7 Uhr.
Die jetzt beschlossene Neufassung löst die alte Satzung aus dem Jahr 1999 ab und bildet mit der Ausweitung der Winterdienst-Zeit die Lebenswirklichkeit in einer Großstadt besser ab. Nach 20 Uhr sind noch sehr viele Fußgängerinnen und Fußgänger auch bei winterlichen Straßenverhältnissen unterwegs, die von der Arbeit, vom Einkauf, einer kulturellen Veranstaltung oder vom Training kommen. Die Rechtsprechung sieht die Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer deshalb mittlerweile bis 22 Uhr in der Verantwortung und in der Haftung für Unfälle auf Schnee und Eis. Auch Frankfurt und Wiesbaden haben ihre Winterdienstsatzungen dahingehend geändert. Die geänderten Vorgaben gelten auch für den von der Stadt organisierten Winterdienst auf öffentlichen Flächen.