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Als zuständige Behörde stellt das Regierungspräsidium Darmstadt zurzeit den Lärmaktionsplan Hessen auf. Dabei geht es in der bereits vierten Runde um den Teilplan Straßenverkehr – unter anderem für den Ballungsraum Darmstadt, Frankfurt, Hanau, Wiesbaden und Offenbach. Bürgermeisterin Sabine Groß weist darauf hin: „Über das hessische Beteiligungsportal können Bürgerinnen und Bürger noch bis zum 22. Januar 2023 Anregungen und Vorschläge zu Lärmminderungsmaßnahmen im Stadtbereich einreichen. Nutzen Sie dieses Angebot auch für Ihre Stadt Offenbach.“

Grundlage für die Überprüfung der derzeitig gültigen Lärmaktionspläne ist der Paragraf 47 d des Bundes-Immissionsschutzgesetzes. Demnach sind Lärmaktionspläne in der Umgebung von Hauptverkehrsstraßen mit mehr als 3 Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr – das entspricht 8.200 Kraftfahrzeugen pro Tag, von Haupteisenbahnstrecken mit über 30.000 Zügen im Jahr sowie in den Ballungsräumen Darmstadt, Frankfurt am Main, Hanau, Wiesbaden und Offenbach alle fünf Jahre zu überprüfen und wenn erforderlich zu überarbeiten.

Die derzeit gültigen Lärmkarten für die hessischen Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als drei Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr, für die nicht bundeseigenen Haupteisenbahnstrecken mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 30.000 Fahrbewegungen pro Jahr und für die Ballungsräume mit mehr als 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner sind auf der Internetseite des Hessischen Landesamtes für Naturschutz, Umwelt und Geologie unter www.hlnug.de oder dem Lärmviewer Hessen unter https://laerm.hessen.de abrufbar.

Bürgerinnen und Bürger haben während der Aufstellung und Überprüfung des Lärmaktionsplans die Möglichkeit, Anregungen und Vorschläge zu Lärmminderungsmaßnahmen in der Umgebung der kartierten Lärmquellen einzureichen. Es besteht zudem die Möglichkeit in allen Gemeinden des Regierungsbezirks Darmstadt auf ruhige Gebiete hinzuweisen, in denen die Ruhe zukünftig besonders geschützt werden soll.

Die Eingabe der Vorschläge und Anregungen erfolgt auf dem Beteiligungsportal des Landes Hessen unter https://beteiligungsportal.hessen.de. Alternativ besteht auch die Möglichkeit per E-Mail an beteiligung-laprpda.hessende oder per E-Mail über die Stadtverwaltung Offenbach an die Adresse umweltamtoffenbachde, beziehungsweise direkt an das Regierungspräsidium Darmstadt. Hierbei ist jeweils das Stichwort “Lärmaktionsplanung” zu nennen. Bis zum 22. Januar 2023 werden Vorschläge und Anregungen zu Lärmminderungsmaßnahmen entgegengenommen.

Schriftliche Einreichungen an das Regierungspräsidium Darmstadt können an Regierungspräsidium Darmstadt, Lärmaktionsplanung III 33.3, in 64278 Darmstadt unter dem Stichwort “Lärmaktionsplanung” geschickt werden.

Stadt Offenbach

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