Foto: Gemeinde Ober-Roden

Zur zweiten gemeinsamen Kirchenvorstandsklausurtagung dieser Amtszeit trafen sich die Kirchenvorstände Ober-Roden und Urberach vom 14. – 16. Oktober 2022 in Gnadenthal in der Nähe von Camberg. Insgesamt konnten 18 Vorstandsmitglieder teilnehmen, wobei der Kirchenvorstand Ober-Roden durch Erkrankungen in kleiner Besetzung vertreten war, was der vertrauensvollen und ausgewogenen Zusammenarbeit jedoch keinen Abbruch tat.

Nach der Teilnahme an der Abendandacht in der Kapelle am späten Freitagnachmittag wurde das zentrale Thema der Klausur – der mit „ekhn 2030“ bezeichnete Prozess der Konsolidierung der Kirchengemeinden in der Evangelischen Kirche von Hessen und Nassau durch ein einführendes Referat von Pfarrer Oliver Mattes vorgestellt.

Grundlage der in allen Kirchengemeinden geführten Diskussion ist das „Kirchengesetz zur Änderung des Regionalgesetzes zur Einführung von Nachbarschaftsräumen“, das den Auftrag enthält, mit anderen Kirchengemeinden bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zusammenzuarbeiten und zu prüfen, welche Form der regionalen Zusammenarbeit unter Berücksichtigung der regionalen Verhältnisse dazu am besten geeignet ist. Das Kirchengesetz ist dabei die notwendige Reaktion auf den prognostizierten Mitgliederrückgang um rund 20 Prozent bis zum Jahr 2030 mit der Folge, dass sich die Kirchensteuereinnahmen bis dahin um ca. 140 Millionen Euro verringern werden. Nachbarschaftsräume mit künftig 3.000 – 6.000 Gemeindegliedern sollen gewährleisten, dass die Arbeit stärker in regionalen Teams mit Pfarrer*innen, Gemeindepädagog*innen und Kirchenmusiker*innen organisiert, Gebäude gemeinsam genutzt und Verwaltungsarbeit neu organisiert wird. Der Zeitplan sieht im ersten Schritt vor, dass die Dekanatssynodalvorstände im Benehmen mit den Gemeinden bis zum 31.12.2023 einen Regionalplan erstellen, in dem jede Kirchengemeinde einem Nachbarschaftsraum zugeordnet ist.

Die zu diesem zentralen Zukunftsthema am Freitag und Samstag intensiv geführten Diskussionen führten zu dem einstimmigen Votum der beiden Kirchenvorstände, dem Dekanat den „Nachbarschaftsraum Rödermark“ vorzuschlagen.

Die im zweiten Schritt bis zum 31.12.2026 notwendige Klärung, welche Organisationsform der Nachbarschaftsraum erhalten soll, wurde zunächst in die AG „Denkgruppe“ deligiert. Mögliche Modelle sind eine Arbeitsgemeinschaft, eine Gesamtkirchengemeinde und eine Kirchengemeinde (Fusion), die in der genannten Reihenfolge ein Mehr an Zusammenarbeit zur Folge hat.

Weitere wichtige Themenfelder der Klausur waren:

  1. „Gemeinsam gut durch den Winter…“
  2. mit Festlegung der Gottesdienste und Andachten zu Weihnachten, Silvester und Neujahr und Gottesdiensten in den Gemeindehäusern ab Januar im Wechsel zwischen Ober-Roden und Urberach
  3. mit Festlegung diverser Maßnahmen zur Energieeinsparung
  4. Zusammenarbeit der KVs auf Augenhöhe oder Verständigung auf gemeinsame Ziele
  5. Wann ist es genug? Entlastung der haupt- und ehrenamtlichen Kräfte – Arbeit im Vertrauen auf den Heiligen Geist
  6. Auf dem Weg zu einem gemeinsamen Motto: Von „In der Liebe wachsen“ zu „Miteinander auf dem Weg-Glauben gemeinsam leben“?

Die Mitglieder der Kirchenvorstände Ober-Roden und Urberach beendeten die Klausur am Sonntagnachmittag nach einem Reisesegen – gestärkt durch im Vertrauen auf Gott entwickelte wegweisende Schritte und Beschlüsse, die nun Eingang in das Leben der Kirchengemeinden finden sollen.

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