Foto: Stadtwerke Offenbach

Gemeinsam mit den umliegenden Gewerbetreibenden und Marktbeschickern hat Bürgermeisterin Sabine Groß ein Konzept für die Umsetzung von Ladezonen und Kurzzeitparkplätzen erarbeitet. Die Gewerbetreibenden und Marktbeschicker hatten im Zusammenhang mit der Verkehrsberuhigung am Wilhelmsplatz durch die Sperrung der Seitenstraßen die Einrichtung neuer Ladezonen gefordert. Wie Bau- und Planungsdezernent Paul-Gerhard Weiß bereits angekündigt hatte, sollen die versenkbaren Poller noch in diesem Jahr kommen: „Die Bestellung ist erfolgt, sollten sich die Lieferzeiten nicht weiter verlängern, rechnen wir damit, dass sie im November eingebaut werden können und die Stromversorgung hergestellt wird.“ In Betrieb genommen werden die Poller jedoch erst, wenn alle Details für die Zufahrtsberechtigung geregelt sind, so Weiß: „Wichtig ist, dass alle diejenigen, die für eine Ausnahmegenehmigung zur Einfahrt in die Seitenstraßen berechtigt sind, diese auch erhalten haben. Das betrifft insbesondere die Anrainer und Lieferverkehre sowie die Marktbeschicker. Dieses neue Zugangsverfahren muss sich am Anfang verständlicherweise erst noch einspielen.“

Mit der Inbetriebnahme der Poller sollen auch die neuen Ladezonen am Wilhelmsplatz sowie die angepassten Parkplätze für Kurzzeitparker in der Bieberer Straße freigegeben werden. Bürgermeisterin und Mobilitätsdezernentin Sabine Groß betont: „Ich habe mich vor Ort mit Vertreterinnen und Vertretern des Wochenmarktes, des Einzelhandels und der IHK Offenbach getroffen und wir haben gemeinsam ausgearbeitet, an welchen Stellen es künftig möglich sein wird, kurzzeitig für Einkäufe zu parken oder größere Mengen an Einkäufen ins Auto zu verladen.“

Vereinbart wurde, das die vorhandenen Ladezonen an der Bieberer Straße (auf der Südseite kurz vor der Rosenapotheke sowie auf der Nordseite zwischen Schlüsseldienst und dem indischen Restaurant) bestehen bleiben. Die Ladezonen sind erkennbar an den Schildern für eingeschränktes Halteverbot. Dort ist nur das kurze Halten – nicht das Parken – für das unmittelbare Be- und Entladen des Fahrzeuges erlaubt. Ergänzend dazu soll die Parkzeit der Kurzzeit-Parkplätze an der Bieberer Straße zwischen Salzgässchen und dem Beginn der bereits bestehenden Ladezone auf Höhe des Schlüsseldienstes (Bieberer Straße 22) von 40 auf 30 Minuten verkürzt werden. Auf diese Weise sollen die Kurzzeit-Parkplätze zum kurzen Einkaufen schneller wieder für andere frei werden. Darüber hinaus sollen auf dem Parkplatz Wilhelmsplatz drei Stellplätze als „Ladezone“ – hier als zeitlich befristetes eingeschränktes Haltverbot – eingerichtet werden. Dort darf ebenfalls nur zum schnellen Be- und Entladen gehalten werden. „Wir haben an dieser Stelle darauf verzichtet, der ohnehin schon recht ausdifferenzierten Parkregelung eine weitere hinzuzufügen, damit es für die Nutzerinnen und Nutzer noch übersichtlich bleibt“, erläutert Groß.

Mit Einrichtung der Ladezone auf dem Wilhelmsplatz soll außerdem geprüft werden, wie sukzessive die derzeit auf dem Parkplatz bereitgehaltenen Fahrradständer auf die Seitenstraßen verlagert und die derzeitigen Stellplätze wieder als Parkplätze zur Verfügung gestellt werden können. „Damit würden wir einen doppelten Nutzen erzeugen: Auf dem Parkplatz Wilhelmsplatz stehen die sechs derzeit für Fahrräder reservierten Parkplätze wieder für Autos zur Verfügung und auf den freiwerdenden Flächen an den Seitenstraßen ermöglichen wir das Abstellen von Fahrrädern ohne das Risiko, dass der Zugang zu den Fahrradabstellplätzen von Autos blockiert wird“, so Groß. Sie verweist darauf, dass das Konzept für den Wilhelmsplatz auch eine Sensibilisierung der Lieferverkehre und Radfahrenden beinhaltet, die vorgeschriebene Schrittgeschwindigkeit im verkehrsberuhigten Bereich einzuhalten. „Die künftig gesperrten Bereiche der Seitenstraßen werden zudem zu Fußgängerzonen, in der nach entsprechender Freigabe für Radfahrende natürlich auch Schrittgeschwindigkeit gilt“, betont Groß. Außerdem ist in Fußgängerzonen das Parken verboten. Geschwindigkeitskontrollen sind hier für das Ordnungsamt rechtlich und praktisch gesehen nur schwer umzusetzen: „Es ist aber abgesprochen, dass es hier auch zu direkten Ansprachen bei offensichtlichen Verstößen kommen soll“, so Ordnungsdezernent Weiß.

Bereits seit 1. Juni 2022 dürfen die Seitenstraßen des Wilhelmsplatzes nur noch in Ausnahmefällen befahren werden. Eine entsprechende Beschilderung weist darauf hin, dass von der Sperrung nur Radfahrende sowie der gewerbliche Lieferverkehr und damit auch die Marktbeschicker ausgenommen sind. Auch Anwohnerinnen und Anwohner sowie Pflegedienste dürfen in die Seitenstraßen, müssen aber eine Ausnahmegenehmigung beim Ordnungsamt beantragen. Mangels baulicher Abtrennung wird diese Regelung aber häufig noch vom Durchgangsverkehr ignoriert, dauerhafte Kontrollen sind dem Ordnungsamt nicht möglich. Die Parkplätze in den Seitenstraßen stehen derzeit noch an Wochenmarkttagen bis 11 Uhr der Allgemeinheit zur Verfügung, ansonsten nur den Einfahrtsberechtigten (zum Beispiel Anwohnerinnen und Anwohnern mit Ausnahmegenehmigung). Mit Einrichtung und Freigabe der neuen Ladezonen, der angepassten Kurzzeitparkplätze und der baulichen Verkehrsberuhigung durch die Poller entfällt dann auch die temporäre Regelung, wonach bislang noch Besucherinnen und Besucher die Seitenstraßen an Markttagen (dienstags, freitags und samstags) von 6 bis 11 Uhr befahren dürfen, um das direkte Einladen von größeren Einkäufen zu ermöglichen.

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