Magistrat empfiehlt Aufstellung eines neuen Bebauungsplans
Das Plangebiet umfasst den gewerblich geprägten Bereich zwischen Mörfelder Landstraße im Süden und Triftstraße im Norden, zwischen Pittlerstraße im Osten und der Wohnbebauung an der Dieselstraße im Westen. Der neue B-Plan Nr. 61 soll die bereits existierende Nutzung dauerhaft sichern und einen Ausbau des Gewerbestandorts ermöglichen. Da sich westlich und östlich Wohnbebauung anschließt, sollen im Bebauungsplanverfahren mögliche Konflikte herausgearbeitet und Lösungsmöglichkeiten formuliert werden. Dabei könnten sich für Teilflächen Einschränkungen der künftigen Nutzung ergeben.
Mit Blick auf bestehende und mögliche neue Nutzungen soll der Bebauungsplan auch gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse sicherstellen. Dafür sind die notwendigen Festsetzungen zu treffen – beispielsweise zur Größe der überbaubaren Grundstücksfläche, zu Abständen zu öffentlichen Verkehrsflächen, zu Grünflächen, aber auch eine Konkretisierung der Art der Nutzung. Dies soll durch eine Neuordnung und Strukturierung des Plangebiets erfolgen. Geregelt werden zudem Höhen und Gestaltung der Gebäude.