Die Abfallgebührenbescheide 2023 mit der Abrechnung für das Jahr 2022 und den Abschlagszahlungen 2023 werden im Januar an die Eigentümer und Zustellungsbevollmächtigten geschickt.
Für die Grundsteuer A, die Grundsteuer B und die Hundesteuer werden im Januar 2023 keine neuen Bescheide zugestellt. Die bisherigen Steuerbescheide behalten weiterhin ihre Gültigkeit. Die Hundemarken gelten ebenfalls weiter.
Die Vierteljahresbeträge sind jeweils am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November 2023 fällig. Wird von der Möglichkeit der Einmalzahlung Gebrauch gemacht, ist dieser Betrag am 1. Juli 2023 fällig.