Maximales Unverständnis bei den betroffenen Städten und Gemeinden. In dem Verfahren der Städte Rüsselsheim, Heusenstamm und Neu-Isenburg, die beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof die Untersagung des illegalen „erweiterten Probebetriebs“ des Segmented Approach beantragt haben, zeichnet sich eine für die Städte ungünstige Entscheidung ab. Die Städte wehren sich gegen die probeweise eingeführte zeitliche Ausdehnung des nach Süden versetzen Anflugbetriebs (Segmented Approach) auf die gesamte Tages- und Nachtzeit. Dies würde vor allem in der ersten Nachtstunde zu einer erheblichen zusätzlichen Lärmbelastung der Einwohner in den betroffenen Städten führen.
Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat nun mit Verfügung vom 23. November 2022 den Antrag der betroffenen Städte abgelehnt, das Verfahren bis zur Entscheidung des Bundesaufsichtsamts für Flugsicherung (BAF) über den von der Antragsgegnerin, der Deutschen Flugsicherung (DFS), gestellten Antrag auf Erteilung einer sog. AltMOC-Genehmigung auszusetzen. Vielmehr lässt der Senat in Kassel durchblicken, dass er bald gegen die betroffenen Städte entscheiden will.
Hintergrund dieses Standpunktes der Richter ist, dass zeitlich mit Einlegung des Antrags der Städte Mitte Juli 2022 eine Nutzung des „Segmented Approach“ weitestgehend ausgeblieben ist. Ursprünglich hatte die Fluglärmkommission (FLK) noch weiter testen wollen, ob eine möglichst vollständige Verlagerung der Nachtflüge auf den Segmented Approach durchführbar ist. Die Städte waren der Meinung, dass die Nutzung der Anflugstrecke illegal und nicht von der geltenden Rechtsverordnung abgedeckt ist, die nur Anflüge des Segmented Approach zwischen 23.00 und 5.00 Uhr erlaubt. Nachdem die FLK trotz dieses Einwandes den Probebetrieb aber ab Februar 2022 fortgesetzt hatte, sahen sich die Städte zu der Klage veranlasst.
Hierauf blieb der nächtliche Betrieb der Strecke aus. Die DFS war ebenfalls im Juli 2022 angeblich zu dem Ergebnis gekommen, dass der Anflugbetrieb des Segmented Approach eine sog. AltMOC-Genehmigung erfordern würde, die beim BAF sodann auch beantragt wurde. Für die Richter das Zeichen, dass gegenwärtig keine Betroffenheit vorliegt.
AltMOC-Genehmigung bedeutet, dass der Segmented Approach nicht den geltenden Standards der Verkehrsführung der Flugzeuge entspricht und diese Abweichung von den Standards erst genehmigt werden muss.
Für die betroffenen Städte wirkt dies wie ein kluges Manöver der Deutschen Flugsicherung, den Prozess zu gewinnen, um dann zu dem erweiterten Probebetrieb zurückzukehren. Deshalb sorgt die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs, das Verfahren nicht auszusetzen, bei den Verantwortlichen der klagenden Städte für großes Unverständnis.
Sie befürchten, dass der nächtliche Lärm durch den Segmented Approach mit der Behauptung einer fehlenden Genehmigung ganz bewusst ausgesetzt wird, solange das Gerichtsverfahren anhängig ist. Damit könnte es aber, sobald der Eilantrag vom Verwaltungsgerichtshof zurückgewiesen und somit nicht über die Rechtmäßigkeit der Anflüge auf dem Segmented Approach entschieden wird, wieder zu solchen Nachtflügen kommen, obwohl nach der geltenden Rechtsverordnung der Segmented Approach nur durch ungeplante Verspätungsflüge in der eigentlich flugbewegungsfreien Nachtkernzeit zwischen 23.00 und 05.00 Uhr genutzt werden darf. So ist weiterer Streit über den Segmented Approach vorprogrammiert.